Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Erhebung personenbezogener Daten 


Information

nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

über die Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r

Gemeinde Neuenkirchen - vertreten durch Bürgermeister Carlos Brunkhorst -

Hauptstraße 1 - 3

29643 Neuenkirchen

Telefon:  05165 98980

E-Mail: c.brunkhorst@dasneuenkirchen.de

 

Datenschutzbeauftragte/r

Jürgen Isernhagen

c/o Gemeinde Neuenkirchen

Datenschutzbeauftragter

Lange Str. 22

29664 Walsrode

E-Mail: datenschutz@walsrode.de

 

Zweck/e der Datenerhebung

Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet (§ 20 Niedersächsisches Klimagesetz)

Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i. V. m. § 21 Niedersächsisches Klimagesetz

Empfänger und Kategorien von

Empfängern der Daten

Mitarbeiter der zuständigen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung, beauftragte Dritte (Planungsbüros), Energieagentur Heidekreis

Hinweis zur Datenerhebung bei Dritten (Artikel 14 DS-GVO)

Daten dürfen bei allen Personen und Stellen, bei denen für die Wärmeplanung relevante Daten vorhanden sein könnten, erhoben werden, insbesondere bei

 

Energieunternehmen:
zähler- oder gebäudescharfe Angaben zu Art, Umfang und Standorten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs von Gebäuden oder Gebäudegruppen sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken, insbesondere für Wärmepumpen und Direktheizungen und Angaben zu Art, Alter, Nutzungsdauer, Lage und Leitungslänge von Wärme- und Gasnetzen.

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und öffentliche Stellen:
gebäudescharfe Angaben zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Angaben über deren Betrieb, Standort und Zuweisung zur Abgasanlage und die für die Aufstellung von Emissionskatastern.

Inhaber von Betriebsstätten (Betriebe, Unternehmen):
Angaben über die Höhe ihres Endenergieverbrauchs, Wärmeenergiebedarfs oder -verbrauchs, die Art der Wärmeenergiebedarfsdeckung einschließlich des Anteils erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme.

Kommunen:
innerhalb der Kommune bereits vorhandene Daten, die zu einem anderen Zweck erhoben wurden.

Dauer der Speicherung

und Aufbewahrungsfristen

5 Jahre für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans sowie die Planung der Umsetzungsmaßnahmen

Rechte der betroffenen Person
(Artikel 15 - 21 DS-GVO)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen

Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer
    Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen


Soweit die betroffene Person Widerspruch einlegt, werden personenbezogene Daten dann nicht mehr verarbeitet, es sei denn es liegen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, welche den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegend oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der Kommune.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

 

Telefon:            0511 120-4500

Telefax:            0511 120-4599

Mail:                 poststelle@lfd.niedersachsen.de
Internet:           www.lfd.niedersachsen.de