Informationen zur Grundsteuerreform


Auf dieser Basis müssen alle Grundstücke sowie Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet werden. Für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) erfolgt die Bewertung weiterhin nach dem Bundesmodell. Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) hat sich Niedersachsen dafür entschieden, das wertbasierte Bewertungsverfahren des Bundes durch ein eigenes „Flächen-Lage-Modell“ zu ersetzen. Die nach neuem Recht kalkulierte Grundsteuer wird 2025 eingeführt. Für 2024 wird die Grundsteuer letztmals nach altem Recht kalkuliert.

Die Gemeindeverwaltung hat im Finanzausschuss am 18. November 2024 ausführlich über die Umsetzung der Grundsteuerreform in Neuenkirchen informiert.


Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten rund um die Grundsteuerreform 2025.

Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen?

Betroffen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz:

• bebaute Grundstücke (Grundsteuer B)
• Eigentumswohnungen (Grundsteuer B)
• unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)
• Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)

Wie wirkt sich die Reform auf meine Grundsteuerzahlungen aus?

Die Reform kann dazu führen, dass die Höhe der zu zahlende Grundsteuer für einige Bürgerinnen steigt und für andere sinkt. Das hängt davon ab, wie das jeweilige Grundstück oder die Immobilie neu bewertet wurden. Grundstücke in attraktiven Lagen oder mit großen Flächen könnten zum Beispiel höher besteuert werden.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Das Land Niedersachsen nutzt für die Berechnung der Grundsteuer B das sogenannte „Flächen-Lage-Modell“. Dabei werden sowohl die Fläche des Grundstücks und der Gebäude als auch die Lage berücksichtigt. 

Für die Lage wird ein Lage-Faktor berechnet. Dieser orientiert sich an den Bodenrichtwerten, also an den durchschnittlichen Preisen für Grundstücke in der jeweiligen Gegend. 

Wie erfahre ich meinen neuen Grundsteuermessbetrag? Muss ich selbst aktiv werden?

Das Finanzamt Soltau versendet auf der Basis der neuen Bewertungen Grundsteuermessbescheide an alle Steuerpflichtigen. Diese Bescheide enthalten den neuen Grundsteuermessbetrag, der als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 dient. 

Sollten Sie Fragen zu diesen Bescheiden haben, richten Sie diese bitte direkt und ausschließlich an das Finanzamt (schriftlich, persönlich oder telefonisch über die Hotline unter (05191) 807 - 666).

Kann ich Widerspruch gegen die neue Bewertung einlegen?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Bewertung Ihres Grundstücks nicht korrekt ist, können Sie Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss schriftlich beim Finanzamt Soltau eingereicht werden. Achten Sie darauf, dass Widersprüche innerhalb bestimmter Fristen nach Erhalt des Grundsteuermessbescheids erfolgen müssen. 

Die entsprechenden Fristen entnehmen Sie Ihrem Bescheid.

Wie wird die Grundsteuer in Neuenkirchen berechnet?

Die Grundsteuer wird auf Basis des Grundsteuermessbetrags berechnet, den das Finanzamt festlegt. Die Gemeinde Neuenkirchen setzt zusätzlich einen Hebesatz fest. Dieser Hebesatz wird mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu bestimmen. Da sich im Zuge der Grundsteuerreform die Messbeträge verändern, wird die Gemeinde Neuenkirchen auch den Hebesatz (bisher 450 v. H.) anpassen.

Entsprechend § 7 Abs. 1 NGrStG ist bei der Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 ein aufkommensneutraler Hebesatz zu ermitteln, der sich am Grundsteueraufkommen im Jahres 2024 orientiert. Die individuelle Haushaltssituation der Kommune kann jedoch unabhängig von der Verfahrensumstellung bei der Grundsteuer durchaus eine Anhebung der Hebesätze erfordern. Dies ist auch zulässig und im niedersächsischen Landesrecht dargestellt. Die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde Neuenkirchen macht eine Anhebung der Hebesätze erforderlich.

Die Anpassung der Hebesätze dient der Kompensation von Mindereinnahmen aus der Reduzierung der Straßenausbaubeiträge sowie der den Mehrausgaben aus der Erhöhung der Kreisumlage um 6 Punkte.

 

Eine Beispielrechnung:

Aus dem „Flächen-Lage-Modell“ ergeben sich für ein bebautes Grundstück folgende Beträge:

Für Grund und Boden 29,12 €
+ für Wohn- und Nutzfläche 31,39 €
= Grundsteuermessbetrag 60,51 €

Dieser Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert. Für dieses Rechenbeispiel nehmen wir den Hebesatz, der bis 2024 gilt. Der für 2025 anzusetzende Hebesatz wird davon abweichen.

In diesem Rechenbeispiel beträgt die zu zahlende Grundsteuer für ein Jahr: 60,51€ x 450 v. H. = 272,30€.


Wann erhalte ich meinen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025?

Der Hebesatz für das Jahr 2025 wird durch eine Hebesatzsatzung festgelegt, sodass die Grundsteuerbescheide voraussichtlich Mitte Januar 2025 versendet werden.

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich weitere Fragen oder Anliegen habe?

Fragen zum Grundsteuermessbescheid oder der Bewertung Ihres Grundstücks richten Sie bitte ausschließlich direkt an das Finanzamt Soltau. Dies können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der        Hotline-Rufnummer 05191- 807 – 666 tun.

Fragen zum Grundsteuerbescheid, etwa zum Hebesatz, zu Fälligkeiten oder Lastschriften, richten Sie direkt an die Gemeinde Neuenkirchen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid.