Steuertermine
Grundsteuer A und B, Zahlung quartalsweise zum:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Hundesteuer, Zahlung jährlich zum:
01. Juli
Bankverbindungen
Nutzen Sie bitte den bargeldlosen Zahlungsverkehr oder erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat
Gläubiger ID: DE 21 ZZZ00000124721
Konten der Gemeinde Neuenkirchen:
Kreissparkasse Soltau
IBAN DE89 2585 1660 0000 5021 87, BIC NOLADE21SOL
Volksbank Lüneburger Heide e. G.
IBAN DE25 2406 0300 2481 4245 00, BIC GENODEF1NBU
eRechnungen
Die Gemeinde Neuenkirchen empfängt elektronische Rechnungen gemäß dem Format XRechnung sowie sämtlichen weiteren Standards, die der EN16931 entsprechen.
Rechnungen können über das Niedersächsische Antragssystem NAVO erstellt und eingereicht werden.
Leitweg-ID der Gemeinde Neuenkirchen: 033580017017-0-69
eRechnung Lieferanteninformation
Wichtiger Hinweis zu E-Mails
mit Dateianhängen
Beim Versand von Dateien als E-Mail-Anhang an die Verwaltung ist zu beachten, dass ausschließlich PDF-Dokumente akzeptiert und zugestellt werden.
Insbesondere werden derzeit aus Sicherheitsgründen folgende Dateiformate NICHT akzeptiert und blockiert:
- Word-Dateien (.doc / .docx)
- Excel-Dateien (.xls / .xlsx)
- Komprimierte Dateiordner "ZIP-Dateiformat" (.zip)
- Alle unterstützten Grafikdateien (u.a. .jpg / .png / .tif / .bmp)
Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. aller Anhänge ist auf eine Größe von 97 Megabyte (97 MB) beschränkt.
Regelmäßige Beflaggungstage
In Niedersachsen ist eine tägliche landesweite Beflaggung sämtlicher Dienstgebäude des Landes nicht vorgesehen. Die Dienstgebäude werden nur an besonderen Tagen beflaggt. Diese Tage stellen aus der geschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen bedeutsame Ereignisse dar. Mit der Beflaggung wird die besondere Bedeutung der damit verbundenen Ereignisse zum Ausdruck gebracht und im Bewusstsein der Bevölkerung wachgehalten.