Schiedspersonen
Schiedsamt der Gemeinde Neuenkirchen
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter richtet jede Gemeinde ein oder zwei Schiedsämter ein. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen, die ehrenamtlich tätig sind.
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, für die nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind, führt das Schiedsamt als Gütestelle das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie aus Ehrverletzungen durch.
Allgemeine Informationen zu gemeindlichen Schiedsämtern in Niedersachsen finden Sie unter Nds. Justizministerium
Kontakt
André Kardas
Rutenmühler Straße 57
29643 Neuenkirchen OT Brochdorf
Tel.: 0152 56 47 1037